befriedet

Befriedete Bezirke sind Flächen, auf denen das Jagdausübungsrecht ruht. Darunter fallen je nach Landesrecht Gebäude, die dem Aufenthalt von Menschen dienen und die mit diesen räumlich zusammenhängenden Hofräume und Hausgärten sowie Friedhöfe, öffentliche Grünflächen, Sportplätze usw.


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