Was darf ich aus dem Wald mitnehmen?

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Was darf ich aus dem Wald mitnehmen?Der Wald ist Sehnsuchtsort für viele von uns – zu jeder Jahreszeit lädt er zum Verweilen, Entschleunigen, Entspannen und Entdecken ein. Bei vielen Runden im Revier begegnen mir immer wieder Spaziergänger, Erholungssuchende und Naturliebhaber mit gepackten Taschen und Körben voller Schätze aus der Natur – seien es, abhängig von der jeweiligen Jahreszeit,  Leckereien wie Pilze und Beeren, aber auch Dekomaterialien wie Blumen, Zapfen von Nadelbäumen, Zweige, Borke und vieles mehr. So weit so gut, denn gegen ein kleines Stück heimischer Natur in den eigenen vier Wänden ist ja auch absolut nichts einzuwenden, aber auch hier gibt es gewisse Regeln, die es nach Möglichkeit zu befolgen gilt, damit alle Interessen gewahrt bleiben. 

Im Folgenden habe ich die wichtigsten Punkte einmal zusammengetragen, die es zu beachten gilt.

Was genau ist eigentlich erlaubt und wie viel darf ich aus dem Wald mitnehmen?

Grundsätzlich gilt, dass nur der Waldbesitzer über die Dinge in seinem Wald verfügen kann, jedoch gibt es eine eng begrenzte Ausnahme für die Allgemeinheit: Die “Handstraußregelung” nach §39, Abs. 3 BNatSchG.

Von wild lebenden Blumen und Gräsern darf man einen Blumenstrauß pflücken. Ebenfalls dürfen laut Bundesnaturschutzgesetz Farne, Moose und Flechten in ähnlichen Mengen entnommen werden. Auch Beeren, Pilze oder Kräuter darf man in geringen Mengen für den eigenen, nicht kommerziellen Bedarf sammeln. Grob könnte man “Eigenbedarf” mit rund 1kg pro Person umschreiben. Erlaubt ist all dies an Stellen, die keinem Betretungsverbot (wie z.B. einem Naturschutzgebiet) unterliegen.

Was darf ich aus dem Wald mitnehmen 2Die Handstraußregelung gilt aber explizit nicht für forstlich angebaute Pflanzen. So ist es ganz klar verboten, Bäume und junge Setzlinge mitzunehmen bzw. diese auszureißen. Das gilt ebenfalls für Schmuckreisig, Weihnachtsbäume, Brennholz und Steine. Ja richtig gehört – auch Steine! Ebenfalls dürfen Pflanzen, die unter Naturschutz stehen, weder beschädigt noch mitgenommen werden – das versteht sich ja von selbst! Auch das Sammeln von herabgefallenem Holz bzw. Ästen ist nicht erlaubt – dieses gehört dem Waldeigentümer.

Übersicht: Was darf ich aus dem Wald mitnehmen und was nicht?

Erlaubt ist Verboten ist

Für den Eigenbedarf das Sammeln von:

    • wild lebenden Blumen
    • Gräsern
    • Farnen
    • Moosen
    • Flechten
    • Früchte
    • Pilze
    • Tee- und Heilkräuter
    • Zweige

Grober Richtwert für “Eigenbedarf”: ca. 1kg

 

    • Sammeln innerhalb von Flächen mit Betretungsverbot (z.B. Naturschutzgebiet)
    • Gewerbliches Sammeln von Walderzeugnissen (Genehmigung erforderlich)
    • Sammeln und ausreißen von forstlich angebauten Pflanzen und Bäumen
    • Sammeln von: Schmuckreisig, Weihnachtsbäumen, Brennholz und Steinen
    • Sammeln von Pflanzen, die unter Naturschutz stehen
    • Das Sammeln von herabgefallenem Holz bzw. Ästen (das Holz gehört dem Waldbesitzer)
    • Lebensstätten wild lebender Tiere und Pflanzen ohne vernünftigen Grund zu beeinträchtigen oder zu zerstören*
    • wild lebende Tiere mutwillig zu beunruhigen*
    • Mitnehmen von Wildtieren (auch tote)
    • Mitnehmen von Nestern oder auch Eiern
    • Mitnehmen von Geweihstangen (Abwurfstangen) und auch Federn

 

* die links aufgeführten Punkte sind nicht pauschal als “vernünftiger Grund” anzusehen

Wald-Knigge – was ist noch zu beachten

  • Darf ich im Wald Radfahren?

Radfahren ist auf regulären Wegen im Wald erlaubt. Jedoch müssen sich auch Mountainbike-Fahrer an diese Wege halten, um Tiere und Pflanzen zu schonen.

  • Darf ich im Wald reiten?

Reiten im Wald ist – wie das Radfahren – auf allen regulären Wegen gestattet. Aber: Fußwege und Rückegassen gehören nicht zu den Fahrwegen und sind somit tabu. Ebenfalls sollte bei schlechten Bodenverhältnissen das Tempo angepasst werden, um diesen nicht weiter zu beschädigen – ggf. sollte ein Umweg in Erwägung gezogen werden.

  • Müssen Hunde im Wald angeleint werden?

Es empfiehlt sich, den geliebten Vierbeiner im Walde immer an der Leine zu führen, damit das Wild ungestört leben kann. Auch der besterzogenste Hund kann gewissen Reizen nicht widerstehen und dem Wild nachstellen, dass muss nicht sein! In den meisten Bundesländern besteht ohnehin genereller Leinenzwang im Wald – hier sind im Zweifel die jeweiligen Landesgesetzte zu beachten.

  • Darf ich mit meinem Fahrzeug in den Wald fahren?

Motorisierte Fahrzeuge (Autos, Motorräder, Quads, etc.) dürfen den Wald und die Waldwege nicht befahren, es sei denn, eine entsprechende Genehmigung liegt vor oder ein entsprechendes Bedürfnis kann nachgewiesen werden (Forst, Jagd, etc.). Es sollten unbedingt die ausgeschilderten Parkflächen genutzt werden, da Parken an Waldeinfahrten Holztransporter und schlimmstenfalls auch Rettungswagen an der Durchfahrt hindern könnte.

  • Darf ich im Wald Feuer machen / rauchen?

Offenes Feuer ist in Deutschlands Wäldern verboten. Dies ist nur auf ausgewiesenen Plätzen erlaubt. In der Zeit vom 1. März bis 31. Oktober darf man in den meisten Bundesländern im Wald nicht rauchen, da die Waldbrandgefahr zu hoch ist. Hier sind unbedingt die jeweiligen Ländergesetzte zu beachten.

 

In diesem Sinne: Genießt die Natur und den Wald, nehmt Rücksicht aufeinander, haltet die Augen nach möglichen Gefahren (lose Äste, Stolperstellen, etc.) offen, begebt euch nicht unnötig in Gefahr und lasst uns alle durch umsichtiges Handeln unser sensibles Ökosystem schützen.

 

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