Jagdaufseher Der haupt- oder nebenberuflich angestellter Jäger des Jagdpächters, der die Aufsicht des Jagdgebietes ausübt. Ab einer bestimmten Größe des Jagdgebietes ist die Einstellung eines Jagdaufsehers laut Gesetzt Pflicht. « Zurück zur Übersicht / Jagdlexikon