Umfasst die dem Jagdrecht unterliegenden Paarhufer (Artiodactyla). Die Klauen der Paarhufer werden als “Schalen” bezeichnet. Alles Schalenwild gehört zum Haarwild. Zum Schalenwild zählen: Die Hornträger (Rinder, Ziegen, Schafe), die Geweihträger (Hirsche, Rehwild) und das Schwarzwild (Schweine).